
Der 121. Deutsche Ärztetag ist inzwischen Geschichte. Die novellierte Muster-Weiterbildungsordnung ist verabschiedet.
Warum das wichtig ist? Wir erinnern uns: Anfang März dieses Jahres veröffentlichte der Münsteraner Kreis sein „Münsteraner Memorandum Homöopathie“, auf diesem Blog wurde ausführlich dazu kommentiert. Es stellte einen wohlbegründeten Appell an den Ärztetag dar, bei der Novellierung der Musterweiterbildungsordnung die Streichung der „ärztlichen Zusatzbezeichnung Homöopathie“ zu beschließen. In einer auf Wissenschaftlichkeit verpflichteten Ärzteschaft könne eine nach nahezu einhelliger Auffasssung der weltweiten Wissenschaftscommunity wissenschaftlich nicht begründbare Methode keinen Platz haben.
Dazu ist es nicht gekommen. Es gab auf dem Ärztetag keinen Beschlussantrag zu einer Streichung der Zusatzbezeichnung Homöopathie, über den abzustimmen gewesen wäre. Es ist schlicht und einfach nichts anderes passiert, als dass die unverändert in der vorgelegten Beschlussvorlage enthaltene Zusatzbezeichnung unangetastet geblieben ist. Ich kann und will das an dieser Stelle nicht kommentieren und nicht bewerten – ich war nicht dabei und fühle mich nicht berufen, hierzu Interpretationen und Spekulationen zu liefern.