Ende September kündigte das Bundesgesundheitsministerium an, dass es die sogenannten Wahltarife in der GKV für Homöopathie und teils andere „komplementäre Medizin“ abzuschaffen gedenke. Ob man dies als winzigen Schritt zur überfälligen Verbannung der Homöopathie aus der GKV werten kann, mag offenbleiben – es ist so oder so eine Marginalie. Betroffen sind keine 600 Versicherten bundesweit. Es geht dabei um Tarife aus grauer Vorzeit, als noch eine „Zusatzversicherung“ neben dem GKV-Regeltarif für solche Dinge möglich war. Mit dem 3. GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde das ab dem 1.1.2012 (weitestgehend) überflüssig, denn ab diesem Zeitpunkt war der Weg für die Kassen frei, per Satzungsleistung generell die Erstattung von Homöopathie anzubieten. Was bekanntlich auf breiter Front geschah. Dass nun die Wahltarife den Weg alles Irdischen gehen sollen, kann man eigentlich als ordentliche Routinearbeit des BMG verbuchen.
Selbst bei Homöopathiekritikern geriet diese kleine Episode eher in Vergessenheit – bis nun so etwas wie ein böses Erwachen folgte.
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